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Schlüsselaspekte des MedCanG: Neue Perspektiven für Inhabende von Betäubungsmittellizenzen!

Gavel and marijuana. Concept about drug vs justice.
17. Apr. 2024
10 minutes

Mit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 beginnt in Deutschland ein neues Kapitel in der medizinischen und wissenschaftlichen Verwendung von Cannabis. Das Gesetz schafft einen legalen Rahmen und bietet gleichzeitig erhebliche Chancen für Unternehmen im Cannabisbereich. Inhaberinnen und Inhaber bestehender Lizenzen nach § 3 BtMG stehen nun vor der spannenden Aufgabe, die Möglichkeiten des legalen Anbaus, der Herstellung und des Vertriebs von medizinischem Cannabis zu nutzen. Dies setzt insbesondere voraus, dass sie ihre gültige Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) an die detaillierten Vorgaben des § 4 MedCanG anpassen beziehungsweise überführen. Welche konkreten Schritte hierfür erforderlich sind, welche Fallstricke es zu vermeiden gilt und wie die Fachexpertinnen und -experten von TentaConsult Pharma und Med Sie bei dieser Aufgabe unterstützen können, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Von der Schmerzlinderung bis zur Behandlung entzündlicher Erkrankungen und epileptischer Anfälle – Cannabis hat sich über Jahrtausende als vielseitig einsetzbares Heilmittel bewährt. Die historische Verwendung der Cannabispflanze zu medizinischen Zwecken lässt sich bis in die antiken Texte der chinesischen Medizin um 2700 v. Chr. zurückverfolgen.

Trotz der historisch belegten Wirksamkeit führten internationale Verbote und restriktive regulatorische Maßnahmen im 20. Jahrhundert zu einem signifikanten Rückschritt in der Forschung und Anwendung von Cannabinoiden in der Medizin. Ein Wendepunkt war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems im Jahr 1992, die zusammen mit einer schrittweisen Entstigmatisierung von Cannabis eine Neubewertung seiner medizinischen Potenziale einleitete.

Mit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 beginnt eine neue Ära in der Nutzung von Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Das Gesetz legalisiert und reglementiert den Anbau, die Herstellung, den Handel, die Abgabe und die Anwendung von Cannabis und seinen Derivaten.

Neue Chancen durch das Medizinal-Cannabisgesetz für Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzen gemäß § 3 BtMG!

Inhaberinnen und Inhaber einer Lizenz nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) stehen mit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vor bedeutenden neuen Möglichkeiten. Das Gesetz ermöglicht es ihnen, sich in einem dynamisch wachsenden Markt nicht nur zu etablieren und zu expandieren, sondern auch:

  • Die Forschung und Entwicklung neuartiger, auf Cannabis basierender Medikamente und Therapieformen voranzutreiben.
  • Innovative Darreichungsformen zu entwickeln, die eine genauere Dosierung ermöglichen.
  • Cannabis für die Erforschung in bisher unerforschten medizinischen Bereichen zu nutzen.
  • Die therapeutische Anwendungsbreite von Cannabis deutlich auszuweiten.

Um diese Chancen jedoch vollumfänglich zu nutzen, ist eine sorgfältige Anpassung und Überführung der bestehenden Lizenzen an die detaillierten Anforderungen des § 4 MedCanG erforderlich.

Relevante Schritte zur erfolgreichen Anpassung an das Medizinal-Cannabisgesetz!

Der Anpassungsprozess beginnt mit der Einreichung eines formalen Antrags bei der zuständigen Behörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, genauer bei der Bundesopiumstelle. Dieser Antrag muss umfassend sein und folgende Informationen beinhalten, wie in § 7 MedCanG vorgesehen:

  • Vollständige Namen, Vornamen und Anschriften der antragstellenden und aller verantwortlichen Personen, sowie der Firma, falls zutreffend.
  • Ein aktuelles Führungszeugnis für die antragstellende Person und jede verantwortliche Person.
  • Nachweise der erforderlichen Sachkenntnis jeder verantwortlichen Person und Erklärungen, ob diese ihre Pflichten kontinuierlich erfüllen kann.
  • Detaillierte Beschreibung der Betriebsstättenlage inklusive aller relevanten geografischen Angaben.
  • Spezifische Angaben zum Umgang mit Cannabis, unterschieden nach medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie die Art des verwendeten Cannabis.
  • Für Forschungsprojekte ist zudem eine detaillierte Erläuterung des wissenschaftlichen Vorhabens nötig, die sich auf relevante wissenschaftliche Literatur stützt.

Hinweis: Für Vollsortimentgroßhändler kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis für einzelne Sorten entfallen.

Mit TentaConsult Pharma und Med sicher durch den Anpassungsprozess an das MedCanG!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) stellt einen bedeutenden Meilenstein für den medizinischen Cannabis-Sektor in Deutschland dar. Um in diesem sich schnell entwickelnden Markt erfolgreich zu sein, ist es entscheidend, die Lizenzen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Diese Anpassung verlangt nicht nur eine sorgfältige Planung und detaillierte Antragsprozesse, sondern auch die Einhaltung spezieller Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

TentaConsult Pharma und Med verfügt über die Expertise und Erfahrung, die Ihr Unternehmen benötigt, um diese Herausforderungen zu meistern und die Vorteile des MedCanG vollständig zu nutzen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die notwendigen Schritte unternimmt, um eine führende Rolle im medizinischen Cannabis-Markt einzunehmen.

Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie in dieser Übergangsphase unterstützen können, und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft im Bereich des medizinischen Cannabis.

 

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Ronja Loy
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